Radsternfahrt

Auch wenn der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden, dass das beantragte Volksbegehren ‚Radentscheid Bayern‘ nicht zulässig sei, wir kämpfen weiter für ein menschenfreundlicheres und fahrradfreundliches Bayern. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.

https://www.bayern.de/herrmann-volksbegehren-fuer-ein-bayerisches-radgesetz-unzulaessig/

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