Transparenz

Stand: März 2021

Aufwandsentschädigung der Stadträt*innen
Mitglied des Memminger Stadtrats zu sein ist ein Ehrenamt, welches die Allermeisten neben ihrem eigentlichen Beruf ausüben. Jedes Mitglied des Stadtrats erhält hierfür aktuell eine monatliche Aufwandsentschädigung von 391,40€. Die Versteuerung dieser Beiträge obliegt den einzelnen Stadtratsmitgliedern.

Fraktionsvorsitzende erhalten darüber hinaus eine zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung sowie eine monatliche Telekommunikationspauschale von 25€.
Diese zusätzliche Aufwandsentschädigung beträgt für Vorsitzende von Stadtratsfraktionen mit bis zu 4 Mitgliedern 350€; zusätzlich wird ab dem 5. Fraktionsmitglied ein monatlicher Betrag von 70€ je Mitglied gewährt.
In unserem Fall also 350€+2×70€+25€ = 515€, da wir durch unseren Kollegen Rupert Reisinger von der Partei DIE LINKE auf eine Fraktionsstärke von 6 kommen.

Sitzungsgeld
Für die Sitzungen der Ausschüsse des Stadtrats erhalten die Stadträt*innen ein pauschales Sitzungsgeld von 39€.

Finanzierung der Fraktionsarbeit
Zur Abdeckung des Sachaufwands der Fraktionen und Gruppierungen wird ein Betrag von 90€ monatlich im Voraus je Mitglied an die im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Gruppierungen geleistet. Unserer Fraktion stehen also monatlich 540€ für die politische Arbeit zur Verfügung.

Entschädigung bei Beteiligungsunternehmen und Zweckverbänden der Stadt Memmingen

UnternehmenEntschädigungHäufigkeit
Aufsichtsrat KoMMbau GmbH80€ je Sitzung
Verbandsrat Sparkasse MM-LI-MN150€ je Sitzungca. 2 Sitzungen pro Jahr
Verbandsrat Wasserversorgung der Woringer Gruppe35€ je Sitzungca. 1 Sitzung pro Jahr

Abführungen an den Kreisverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Grüne Mandatsträger*innen sollen von ihrer Aufwandsentschädigung einen gewissen Anteil an den Kreisverband als Spende abführen. Stadträt*innen sollen 20% ihrer Aufwandsentschädigungen an die Partei abführen. Da wir eine Fraktionsgemeinschaft mit der Partei DIE LINKE bilden, führt unser Fraktionsvorsitzender 1/6 seiner Abführungen auf seine zusätzliche Aufwandsentschädigung an die Partei DIE LINKE ab.

Die Abführungen tätigen die Stadtratsmitglieder von ihrem Netto, also erst nach der Versteuerung. Dies bedeutet, dass der Anteil der Abführung real deutlich höher als 20% liegen kann, je nach persönlichem Steuersatz.