Volle Solidarität mit Annalena Baerbock!

Die Vorwürfe sind der Versuch von Rufmord! Wir weisen den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung entschieden zurück. Frau Barebock hat den Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz eingeschaltet. Dieser erklärt: „Ich kann nicht im Ansatz eine Urheberrechtsverletzung erkennen, da es sich bei den wenigen in Bezug genommenen Passagen um nichts anderes handelt, als um die Wiedergabe allgemein bekannter Fakten sowie politischer Ansichten. Ebenso wie Nachrichten nicht urheberrechtsschutzfähig sind gilt dies auch für historische Tatsachen bzw. allgemein bekannte Erkenntnisse im Zusammenhang mit Ökologie und Umwelt. Diese sind sogenannte public domain. Der Vorwurf entbehrt damit jeglicher Grundlage. Es ist offenbar erneut der Versuch einer Kampagne zum Nachteil von Frau Barebock.“

https://www.brigitte.de/aktuell/brigitte-live/brigitte-live-begruesst-die-spitzenkandidat-innen-der-bundestagswahl-2021-12763620.html